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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 655/1992

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.07.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.11.1989

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
Protokoll über den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 655/1992 (NR: GP XVIII RV 430 VV S. 71. BR: AB 4274 S. 554.)

Sprachen

Englisch, Französisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Costa Ricas (im folgenden als „Costa Rica“ bezeichnet),

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Abkommen,

SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Protokoll wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe angenommen. Diese Genehmigung wurde dem Generaldirektor des GATT am 31. Juli 1992 notifiziert; das Protokoll ist daher mit diesem Tag für Österreich in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2015

Gesetzesnummer

10007259

Dokumentnummer

NOR11007373

Alte Dokumentnummer

N5199223301J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/655/P0/NOR11007373

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