GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Costa Ricas
Bundesgesetzblatt Nr. 655 aus 1992,
31.07.1992
(Übersetzung)
Protokoll über den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
StF: BGBl. Nr. 655/1992 (NR: GP XVIII RV 430 VV S. 71. BR: AB 4274 S. 554.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Das Protokoll wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die verfassungsmäßig zuständigen Organe angenommen. Diese Genehmigung wurde dem Generaldirektor des GATT am 31. Juli 1992 notifiziert; das Protokoll ist daher mit diesem Tag für Österreich in Kraft getreten.
Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Costa Ricas (im folgenden als „Costa Rica“ bezeichnet),
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Costa Ricas zum Allgemeinen Abkommen,
SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: