Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen - Fluglinienverkehr (Kuba) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - Fluglinienverkehr (Kuba)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 574/1992

Typ

Vertrag – Kuba

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1992

Außerkrafttretensdatum

15.12.2015

Unterzeichnungsdatum

11.02.1992

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens, BGBl. III Nr. 87/2016, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 201/2016).

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KUBA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 574/1992

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba, im folgenden die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, ihre gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt zu entwickeln und zu stärken und in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 18, des Abkommens erfolgte am 18. Februar bzw. 23. Juli 1992; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, mit 1. September 1992 in Kraft.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016

Gesetzesnummer

10012162

Dokumentnummer

NOR11012444

Alte Dokumentnummer

N9199222564J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/574/P0/NOR11012444

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