Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Typ
Vertrag – CSFR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
27.05.1992
Index
49/04 Grenzverkehr
Beachte
Für die Tschechische Republik (
BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei BGBl. Nr.
1046/1994 und
BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Titel
VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABKOMMENS VOM 17. JUNI 1991 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR ZUR ERRICHTUNG VORGESCHOBENER GRENZABFERTIGUNGSSTELLEN IN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF, HOHENAU, BRECLAV UND BRNO SOWIE ÜBER DIE GRENZABFERTIGUNG WÄHREND DER FAHRT AUF DER STRECKE ZWISCHEN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF UND BRNO
StF:
BGBl. Nr. 562/1992
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *1) folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 561/1992 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1992,
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Oktober 1992 in Kraft. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.
Anmerkung
In einem Notenwechsel,
BGBl. Nr. 1046/1994, zwischen der Republik
Österreich und der Slowakischen Republik wurde die Weiteranwendung
des österreichisch-tschechoslowakischen Staatsvertrages BGBl. Nr.
561/1992 kundgemacht.
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Gesetzesnummer
10005820
Dokumentnummer
NOR11005907
Alte Dokumentnummer
N4199222418J