Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 562/1992

Typ

Vertrag – CSFR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

27.05.1992

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

VEREINBARUNG GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 4 DES ABKOMMENS VOM 17. JUNI 1991 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR ZUR ERRICHTUNG VORGESCHOBENER GRENZABFERTIGUNGSSTELLEN IN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF, HOHENAU, BRECLAV UND BRNO SOWIE ÜBER DIE GRENZABFERTIGUNG WÄHREND DER FAHRT AUF DER STRECKE ZWISCHEN DEN BAHNHÖFEN WIEN-SÜDBAHNHOF UND BRNO
StF: BGBl. Nr. 562/1992

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *1) folgendes vereinbart:

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1992,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

Anmerkung

In einem Notenwechsel, BGBl. Nr. 1046/1994, zwischen der Republik
Österreich und der Slowakischen Republik wurde die Weiteranwendung
des österreichisch-tschechoslowakischen Staatsvertrages BGBl. Nr.
561/1992 kundgemacht.

Schlagworte

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr

Gesetzesnummer

10005820

Dokumentnummer

NOR11005907

Alte Dokumentnummer

N4199222418J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/562/P0/NOR11005907

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