Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1992
Außerkrafttretensdatum
30.09.1993
Unterzeichnungsdatum
17.06.1992
Index
59/10 Handelsabkommen
Titel
PROTOKOLL DER XLIII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
StF:
BGBl. Nr. 548/1992
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLIII. Tagung in der Zeit vom Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLIII. Tagung in der Zeit vom
16. bis 17. Juni 1992 in Bregenz abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Gesetzesnummer
10007254
Dokumentnummer
NOR11007368
Alte Dokumentnummer
N5199222438J