Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 548 aus 1992,

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

30.09.1993

Langtitel

PROTOKOLL DER XLIII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 548/1992

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 575/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLIII. Tagung in der Zeit vom

16. bis 17. Juni 1992 in Bregenz abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: