Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3, Absatz eins und Artikel 9, Absatz eins und 2 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.