Bundesrecht konsolidiert

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Versorgungssicherungsgesetz Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Versorgungssicherungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 380/1992

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1992

Außerkrafttretensdatum

23.06.2006

Abkürzung

VerssG 1992

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Anlage

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Welche Waren unter die Warengruppen der Ziffer eins, fallen, bestimmt sich nach dem Zolltarif (Zolltarifgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1987,).

Ziffer 1:

  • Strichaufzählung
    Rohstoffe und Halbfabrikate der Abschnitte römisch eins bis römisch vier des Zolltarifs,
  • Strichaufzählung
    Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatz; anderer verarbeiteter Tabak und anderer verarbeiteter Tabakersatz; „homogenisierter'' oder „rekonstituierter'' Tabak,
  • Strichaufzählung
    Mineralische Stoffe, ausgenommen mineralische Brennstoffe, Mineralöle und ihre Destillationserzeugnisse,
    Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien,
  • Strichaufzählung
    Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus,
  • Strichaufzählung
    Rohe Häute und Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Waren aus tierischen Därmen,
  • Strichaufzählung
    Kork und Waren aus Kork,
  • Strichaufzählung
    Halbstoffe aus Holz oder anderem zellulosehaltigem Fasermaterial; Abfälle von Papier oder Pappe; Papier und Pappe sowie Waren daraus,
  • Strichaufzählung
    Textile Spinnstoffe und Waren daraus,
  • Strichaufzählung
    Schuhe und ähnliche Waren; Teile dieser Waren,
  • Strichaufzählung
    Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Erzeugnisse; Glas und Glaswaren,
  • Strichaufzählung
    Abfälle und Schrotte aus Eisen und Stahl sowie der NE-Metalle,
  • Strichaufzählung
    Metalle, Halbstoffe und Waren der Kapitel 72 bis 81,
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren und deren Teile,
  • Strichaufzählung
    Beförderungsmittel,
  • Strichaufzählung
    Optische, photographische und kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren.
Ziffer 2:
- Abfallstoffe, soweit sie nicht unter Ziffer 1 fallen.

Schlagworte

Meßinstrument, Prüfinstrument

Gesetzesnummer

10007194

Dokumentnummer

NOR12078132

Alte Dokumentnummer

N5199211368X

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/380/ANL1/NOR12078132

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