Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 36/1992

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.11.1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

22.02.1991

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung) ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINE BEIHILFENDISZIPLIN AUF DEM STAHLSEKTOR
(NR: GP XVIII RV 123 AB 229 S. 37. BR: AB 4115 S. 544.)
StF: BGBl. Nr. 36/1992

Sprachen

Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

KONSENS

In den Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (im folgenden die „USA” genannt) einerseits und der Regierung der Republik Österreich (im folgenden „Österreich” genannt) andererseits über den Handel mit Stahlerzeugnissen sind die beiden Parteien wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Ein gleichlautendes Schreiben, mit dem die Zustimmung der österreichischen Seite bestätigt wird, wurde am 24. September 1991 von Ministerialrat Mag. Josef Mayer an den Deputy United States Trade Representative, Mr. S. Linn Williams, gerichtet.

Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 5. November 1991 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 5. November 1991 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 verfassungsändernd ist, samt Anhängen A und B sowie Note namens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wird

genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2009

Gesetzesnummer

10007206

Dokumentnummer

NOR11007320

Alte Dokumentnummer

N5199218821J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/36/P0/NOR11007320

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