GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor
Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1992,
05.11.1991
31.12.2007
(Übersetzung) ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINE BEIHILFENDISZIPLIN AUF DEM STAHLSEKTOR
(NR: GP XVIII RV 123 AB 229 S. 37. BR: AB 4115 S. 544.)
StF: BGBl. Nr. 36/1992
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 verfassungsändernd ist, samt Anhängen A und B sowie Note namens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wird
genehmigt.
Ein gleichlautendes Schreiben, mit dem die Zustimmung der österreichischen Seite bestätigt wird, wurde am 24. September 1991 von Ministerialrat Mag. Josef Mayer an den Deputy United States Trade Representative, Mr. S. Linn Williams, gerichtet.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 6, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Oktober bzw. 5. November 1991 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, mit 5. November 1991 in Kraft getreten.
KONSENS
In den Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (im folgenden die „USA” genannt) einerseits und der Regierung der Republik Österreich (im folgenden „Österreich” genannt) andererseits über den Handel mit Stahlerzeugnissen sind die beiden Parteien wie folgt übereingekommen: