Bundesrecht konsolidiert

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Studienförderungsgesetz 1992 § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Studienförderungsgesetz 1992

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 305/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2017

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Abkürzung

StudFG

Index

72/13 Studienförderung

Text

Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

Paragraph 4,
  1. Absatz einsStaatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und von Vertragsparteien des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie Drittstaatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesen Übereinkommen ergibt.
  2. Absatz eins aEWR-Bürger erfüllen die Gleichstellungsvoraussetzungen, wenn sie
    1. Ziffer eins
      Wanderarbeitnehmer im Sinne des Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) oder Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern sind oder
    2. Ziffer 2
      das Recht auf Daueraufenthalt in Österreich im Sinne des Artikels 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, haben oder
    3. Ziffer 3
      in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind.
  3. Absatz 2Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im Paragraph 3, genannten Einrichtung
    1. Ziffer eins
      gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
    2. Ziffer 2
      in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
  4. Absatz 3Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1955,, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Schlagworte

Bildungssystem

Im RIS seit

04.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2022

Gesetzesnummer

10009824

Dokumentnummer

NOR40193589

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/305/P4/NOR40193589

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