Bundesrecht konsolidiert

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Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn Art. 1

Kurztitel

Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 29/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.01.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf einer Fahrverbindung im Zuge des Betriebes „Gasthofgut'' an der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straße stellt eine Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Gasthofgut'' an der A 10 Tauern Autobahn und der Gemeindestraße zum Gasthofberg her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Eben im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.

Gesetzesnummer

10012119

Dokumentnummer

NOR12152926

Alte Dokumentnummer

N9199218643J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/29/A1/NOR12152926

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