Kurztitel

Fahrverbindung an die A 10 Tauern Autobahn

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.01.1992

Text

Der Straßenverlauf einer Fahrverbindung im Zuge des Betriebes „Gasthofgut'' an der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Eben im Pongau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straße stellt eine Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Gasthofgut'' an der A 10 Tauern Autobahn und der Gemeindestraße zum Gasthofberg her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Eben im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.