Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 20 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 20 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes verfassungswidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 282/1992

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

17.06.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

  1. Absatz eins,Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1992, G 310-314/91-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 14. Mai 1992, ausgesprochen, daß die Wortfolge „bzw. in den Fällen des Paragraph 4, Absatz 6,, sofern die Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 3, gegeben sind, das zuständige Landesarbeitsamt“ in Paragraph 20, Absatz eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, in der Stammfassung verfassungswidrig war.
  2. Absatz 2,Diese Wortfolge ist auch auf die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2021

Gesetzesnummer

10001187

Dokumentnummer

NOR12013841

Alte Dokumentnummer

N1199220924J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/282/A1/NOR12013841

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