Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.06.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Mitglieder der Kommission und die Mitglieder des Gerichtshofs sind von allen Steuern auf die vom Europarat bezahlten Gehälter, sonstigen Bezüge und Entschädigungen befreit.
(2)Absatz 2,Der Ausdruck „Mitglieder der Kommission und Mitglieder des Gerichtshofs“ umfaßt auch die Mitglieder, die nach ihrer Ablösung in Fällen tätig sind, mit denen sie bereits befaßt waren, sowie alle gemäß den Bestimmungen der Konvention bestellten ad hoc Richter.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012
Gesetzesnummer
10001177
Dokumentnummer
NOR12013807
Alte Dokumentnummer
N1199220424J