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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt El Salvador § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt El Salvador

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 133/1992

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.02.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.12.1990

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT EL SALVADORS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 133/1992 (NR: GP XVIII RV 245 VV S. 47. BR: AB 4169 S. 547.)

Sprachen

Englisch, Französisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung El Salvadors (im folgenden „El Salvador“ bezeichnet) sind

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt El Salvadors zum Allgemeinen Abkommen

Durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 13. Februar 1992 zurückgezogen; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2015

Gesetzesnummer

10007214

Dokumentnummer

NOR11007328

Alte Dokumentnummer

N5199219250J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/133/P0/NOR11007328

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