Soweit sich auf Grund sämtlicher Veränderungen im Sinne des § 16 Abs. 5 ein negativer Buchwert des einzubringenden Vermögens ergibt oder sich ein solcher erhöht, gelten die als rückwirkende Entnahmen zu behandelnden Beträge der Passivposten im Ausmaß des negativen Buchwertes mit dem Tag der nach § 13 Abs. 1 maßgebenden Anmeldung oder Meldung der Einbringung als an den Einbringenden ausgeschüttet. Der als ausgeschüttet geltende Betrag ist in der Anmeldung gemäß § 96 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzugeben. Abweichend von § 96 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist die KapitalertragsteuerSoweit sich auf Grund sämtlicher Veränderungen im Sinne des Paragraph 16, Absatz 5, ein negativer Buchwert des einzubringenden Vermögens ergibt oder sich ein solcher erhöht, gelten die als rückwirkende Entnahmen zu behandelnden Beträge der Passivposten im Ausmaß des negativen Buchwertes mit dem Tag der nach Paragraph 13, Absatz eins, maßgebenden Anmeldung oder Meldung der Einbringung als an den Einbringenden ausgeschüttet. Der als ausgeschüttet geltende Betrag ist in der Anmeldung gemäß Paragraph 96, Absatz 3, des Einkommensteuergesetzes 1988 anzugeben. Abweichend von Paragraph 96, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988 ist die Kapitalertragsteuer
bei Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z 1 binnen einer Woche nach dem Tag der nach § 13 Abs. 1 maßgebenden Anmeldung oder Meldung der Einbringung undbei Entnahmen gemäß Paragraph 16, Absatz 5, Ziffer eins, binnen einer Woche nach dem Tag der nach Paragraph 13, Absatz eins, maßgebenden Anmeldung oder Meldung der Einbringung und
bei Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 Z 2 binnen einer Wochebei Entnahmen gemäß Paragraph 16, Absatz 5, Ziffer 2, binnen einer Woche
nach dem Beschluss auf Auflösung oder
nach dem Beschluss auf Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung oder
nach Zuwendung der Beteiligung an eine Privatstiftung
abzuführen. Die Ausschüttungsfiktion nach dem ersten Satz entfällt, soweit Anteile an der übernehmenden Körperschaft vor den im Vorsatz genannten Maßnahmen entgeltlich übertragen worden sind.