Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Luftverkehrsabkommen (Algerien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Algerien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 637/1991

Typ

Vertrag – Algerien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.11.1989

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
StF: BGBl. Nr. 637/1991

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien,

Nachstehend in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

VON DEM Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

SIND wie folgt übereingekommen:

_____________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1949,

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, des Abkommens wurden am 14. Jänner 1990 bzw. am 29. September 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, mit 1. Dezember 1991 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2019

Gesetzesnummer

10012092

Dokumentnummer

NOR11012358

Alte Dokumentnummer

N9199117688J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/637/P0/NOR11012358

Navigation im Suchergebnis