Luftverkehrsabkommen (Algerien)
Bundesgesetzblatt Nr. 637 aus 1991,
Vertrag – Algerien
Paragraph 0
01.12.1991
27.11.1989
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
StF: BGBl. Nr. 637/1991
Arabisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, des Abkommens wurden am 14. Jänner 1990 bzw. am 29. September 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, mit 1. Dezember 1991 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien,
Nachstehend in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
VON DEM Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
SIND wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1949,
e-rk3
09.09.2019
10012092
NOR11012358
N9199117688J