Arbeitnehmer von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit sie nicht in Z 2 genannt sind, und deren Betrieben, Stiftungen, Anstalten und Fonds;Arbeitnehmer von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit sie nicht in Ziffer 2, genannt sind, und deren Betrieben, Stiftungen, Anstalten und Fonds;