Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Beitritt Boliviens § 0

Kurztitel

GATT - Beitritt Boliviens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 564/1991

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.09.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.08.1989

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT BOLIVIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 564/1991 (NR: GP XVIII RV 93 VV S. 30. BR: AB 4066 S. 542.)

Sprachen

Englisch, Französisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNGEN, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Boliviens (im folgenden „Bolivien“ bezeichnet), sind

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Abkommen,

DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 26. September 1991 zurückgezogen; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3,
Zollabkommen

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2015

Gesetzesnummer

10007178

Dokumentnummer

NOR11007292

Alte Dokumentnummer

N5199116920J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/564/P0/NOR11007292

Navigation im Suchergebnis