GATT - Beitritt Boliviens
Bundesgesetzblatt Nr. 564 aus 1991,
26.09.1991
(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT BOLIVIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 564/1991 (NR: GP XVIII RV 93 VV S. 30. BR: AB 4066 S. 542.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Der anläßlich der Unterzeichnung des Protokolls erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 26. September 1991 zurückgezogen; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.
DIE REGIERUNGEN, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung Boliviens (im folgenden „Bolivien“ bezeichnet), sind
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Abkommen,
DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen: