Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verwaltungsstrafgesetz 1991
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.02.1991
Außerkrafttretensdatum
28.02.2013
Abkürzung
VStG
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
I. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtsrömisch eins. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts
Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz einsAls Verwaltungsübertretung kann eine Tat (Handlung oder Unterlassung) nur bestraft werden, wenn sie vor ihrer Begehung mit Strafe bedroht war.
(2)Absatz 2Die Strafe richtet sich nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, daß das zur Zeit der Fällung des Bescheides in erster Instanz geltende Recht für den Täter günstiger wäre.
Schlagworte
Rückwirkungsverbot, Günstigkeitsprinzip, Bedingungsbereich,
Rechtsbedingungsbereich, Rechtsfolgenbereich
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
10005770
Dokumentnummer
NOR12063083
Alte Dokumentnummer
N4199114046J