Auf Grund des Artikels 16 Absatz 1 des heute geschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Sozialen Sicherheit *) – im folgenden Abkommen genannt – haben die zuständigen Behörden, und zwar
für die Republik Österreich
derder Bundesminister für Arbeit und Soziales,
für die Vereinigten Staaten von Amerika
derder Minister für Gesundheit und Sozialdienste,
folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 511/1991*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1991,