Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung 1991
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.1991
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EPV
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Zulassung zur Eignungsprüfung
§ 1.Paragraph eins,
Im Verfahren zur Besetzung von Planstellen nach Abschnitt VII Unterabschnitt B AusG sind die Bewerber und Bewerberinnen einer Eignungsprüfung zu unterziehen, wenn sie die Erfordernisse des § 38 AusG erfüllen. Im Verfahren zur Besetzung von Planstellen nach Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt B AusG sind die Bewerber und Bewerberinnen einer Eignungsprüfung zu unterziehen, wenn sie die Erfordernisse des Paragraph 38, AusG erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016
Gesetzesnummer
10008747
Dokumentnummer
NOR12104991
Alte Dokumentnummer
N6199110847X