Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1991
Außerkrafttretensdatum
30.09.1992
Unterzeichnungsdatum
13.06.1991
Index
59/01 EFTA
Titel
PROTOKOLL DER XLII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION
StF:
BGBl. Nr. 424/1991
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Art. 6 des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLII. Tagung in der Zeit vom Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLII. Tagung in der Zeit vom
12. bis 13. Juni 1991 in Brixen in Südtirol abgehalten.
Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart:
Gesetzesnummer
10007132
Dokumentnummer
NOR11007246
Alte Dokumentnummer
N5199111121L