Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1991,

Inkrafttretensdatum

01.10.1991

Außerkrafttretensdatum

30.09.1992

Langtitel

PROTOKOLL DER XLII. TAGUNG DER IM ARTIKEL 6 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER ITALIENISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE REGELUNG DES ERLEICHTERTEN WARENAUSTAUSCHES ZWISCHEN DEN ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND VORARLBERG UND DER ITALIENISCHEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL VOM 12. MAI 1949 VORGESEHENEN GEMISCHTEN KOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 424/1991

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 548/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Artikel 6, des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Südtirol vorgesehene Gemischte Kommission hat im Geiste einer herzlichen Zusammenarbeit ihre XLII. Tagung in der Zeit vom

12. bis 13. Juni 1991 in Brixen in Südtirol abgehalten.

Die Gemischte Kommission hat die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beteiligten Regionen geprüft und folgendes vereinbart: