(6)Absatz 6,Die Gründungsvorgänge gemäß Abs. 1 bis 5 sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Die Verpachtung des Betriebes des Tiergartens Schönbrunn (Abs. 3) löst keinen steuerbaren Eigenverbrauch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, aus.Die Gründungsvorgänge gemäß Absatz eins bis 5 sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit. Die Verpachtung des Betriebes des Tiergartens Schönbrunn (Absatz 3,) löst keinen steuerbaren Eigenverbrauch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 223, aus.