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Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Tadschikistan) § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Tadschikistan)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 387/1991

Typ

Vertrag – Tadschikistan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.09.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.02.1990

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 4/1998 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 387/1991 (NR: GP XVII RV 1208 VV S. 140. BR: AB 3858 S. 529.)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

IN DEM BESTREBEN, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz dieser Investitionen die Entwicklung der für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit auf den Gebieten von Handel und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Technik fördern wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Juni 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. September 1991 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2015

Gesetzesnummer

10007134

Dokumentnummer

NOR11007248

Alte Dokumentnummer

N5199111295U

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/387/P0/NOR11007248

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