Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Irland) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Irland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 378/1991

Typ

Vertrag – Irland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.06.1991

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON IRLAND
StF: BGBl. Nr. 378/1991

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Irland, in der Folge die Vertragsparteien genannt,

ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),

VOM Wunsche geleitet, ihre wechselseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der Zivilluftfahrt zu fördern und in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

HABEN folgendes vereinbart:

_________________________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 21, mit 1. August 1991 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2019

Gesetzesnummer

10012027

Dokumentnummer

NOR11012293

Alte Dokumentnummer

N9199110898X

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/378/P0/NOR11012293

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