Luftverkehrsabkommen (Irland)
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1991,
Vertrag – Irland
Paragraph 0
01.08.1991
07.06.1991
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON IRLAND
StF: BGBl. Nr. 378/1991
Deutsch, Englisch
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 21, mit 1. August 1991 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Irland, in der Folge die Vertragsparteien genannt,
ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
VOM Wunsche geleitet, ihre wechselseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der Zivilluftfahrt zu fördern und in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
09.09.2019
10012027
NOR11012293
N9199110898X