Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Gliederung der Lehrabschlußprüfung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Lehrabschlußprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.
(2)Absatz 2,Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände
Geschäftsfall Waffen- und Munitionshandel,
Verkaufsförderung und Lagerung,
Fachwarenkunde, Verkauf und Kundenberatung,
Rechtskunde Waffen- und Munitionshandel.
(3)Absatz 3,Die theoretische Prüfung umfaßt die Gegenstände
(4)Absatz 4,Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling die Erreichung des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule nachgewiesen hat.
Schlagworte
Waffenhandel
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Gesetzesnummer
10007170
Dokumentnummer
NOR12077925
Alte Dokumentnummer
N5199115899J