Absatz eins,Die Lehrabschlußprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1991,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.1992
50/04 Berufsausbildung
Waffenhandel
05.05.2026
10007170
NOR12077925
N5199115899J