Bundesrecht konsolidiert

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Verordnung über brennbare Flüssigkeiten § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 240/1991

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Abkürzung

VbF

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personen- und Güterbeförderung
60/02 Arbeitnehmerschutz
82/04 Apotheken, Arzneimittel
92 Luft- und Weltraumfahrt
93/01 Eisenbahn

Titel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten,
des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, des
Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und des
Bundesministers für Arbeit und Soziales über Lagerung und Abfüllung
brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten -
VbF)
StF: BGBl. Nr. 240/1991

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Paragraph 69, Absatz eins, der Gewerbeordnung 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,, in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 399, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und auf Grund des Paragraph 82, Absatz eins, der Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988 vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 19, Absatz 4, des Eisenbahngesetzes 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 60, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
  3. Ziffer 3
    des Paragraph 16, des Rohrleitungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 411 aus 1975,, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
  4. Ziffer 4
    des Paragraph 74, Absatz eins, des Luftfahrtgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1957,, wird vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,
  5. Ziffer 5
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5 aus 1907,, wird vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz,
  6. Ziffer 6
    des Paragraph 24, Absatz eins bis 3 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 234 aus 1972,, wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, soweit es sich um der Gewerbeordnung 1973 unterliegende Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und, soweit es sich um Betriebe handelt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1988,, unterliegen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
verordnet:

                           Inhaltsverzeichnis

                              I. ABSCHNITT

                         Allgemeine Bestimmungen

§ 1 - § 3         Geltungsbereich

§ 4 - § 6         Brennbare Flüssigkeiten

§ 7               Flammpunkt

§ 8               Lagermenge, Zusammenlagerung

§ 9               Behälter, Sicherheitsschränke

§ 10              Sonstige Begriffsbestimmungen

§ 11              Unterlagen zum Ansuchen um Genehmigung oder

                  Bewilligung

§ 12, § 13        Erstmalige Prüfung

§ 14, § 15        Wiederkehrende Prüfungen

§ 16              Außerordentliche Prüfungen

§ 17              Prüfer

§ 18              Prüfbescheinigung

§ 19              Behebung von Mängeln

                        II. ABSCHNITT

              Anforderungen an Betriebseinrichtungen

§ 20              Werkstoffe, Ausführung

§ 21 - § 23       Lagerbehälter, allgemeine Anforderungen

§ 24              Flüssigkeitsstandanzeige

§ 25              Leckanzeigegeräte

§ 26 - § 29       Lüftungseinrichtungen

§ 30              Einstiegs- und Besichtigungsöffnungen

§ 31 - § 34       Betriebseinrichtungen und Leitungen zum Füllen

                  und Entleeren

§ 35              Erdung

§ 36              Flammendurchschlagsicherung

§ 37 - § 39       Schwimmdächer, Schwimmdecken

§ 40              Einwandige oberirdische Lagerbehälter

§ 41 - § 44       Auffangwannen für einwandige oberirdische

                  Lagerbehälter

§ 45 - § 54       Unterirdische Lagerbebälter

§ 55              Teilweise oberirdische Lagerbehälter

§ 56              Ortsveränderliche Behälter

                           III. ABSCHNITT

       Brand- und Explosionsschutz; sonstige Sicherungsvorschriften

§ 57 - § 64

                            IV. ABSCHNITT

               Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

§ 65              Unzulässige Lagerung

§ 66 - § 71       Geringe Lagermengen, Lagerbeschränkungen

§ 72 - § 75       Oberirdiscbe Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

                  der Gefahrenklasse I

§ 76              Oberirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

                  der Gefahrenklasse II

§ 77              Oberirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

                  der Gefahrenklasse III

§ 78              Oberirdiscbe Zusammenlagerung von brennbaren

                  Flüssigkeiten verschiedener Gefahrenklassen

§ 79              Unterirdische Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten

§ 80              Teilweise oberirdische Lagerung von brennbaren

                  Flüssigkeiten

§ 81 - § 83       Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten

§ 84 - § 86       Lagerung im Freien

§ 87 - § 97       Lagerhof

                              V. ABSCHNITT

                Lagerung und Abfüllung von brennbaren

        Flüssigkeiten in Verkaufsräumen und in Vorratsräumen

§ 98 - § 105

                             VI. ABSCHNITT

                Lagerung und Abfüllung von brennbaren

                     Flüssigkeiten in Tankstellen

  § 106 - § 116

                           VII. ABSCHNITT

              Lagerung und Abfüllung von brennbaren

                  Flüssigkeiten in Abfüllanlagen

§ 117 - § 123

                           VIII. ABSCHNITT

                  Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 124 - §  131

Anlage 1        Lösungsmittel-Trennprüfung

Anlage 2        Aufzählung von brennbaren Flüssigkeiten

                der Gruppe B

                Gefahrenklasse II

Anlage 3        Prüfung der Durchlässigkeit (Permeation)

Schlagworte

BGBl. Nr. 399/1988, BGBl. Nr. 60/1957, Einstiegsöffnung,
Brandschutz, Übergangsbestimmung

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016

Gesetzesnummer

10007156

Dokumentnummer

NOR11007270

Alte Dokumentnummer

N5199115392J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/240/P0/NOR11007270

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