Die Vertragsparteien
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere des Gewässerschutzes und der Abflußverhältnisse, zu vertiefen,
in dem Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen,
in dem Bemühen, die Güte der gemeinsamen Grenzgewässer der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Einzugsgebiet der Donau möglichst zu verbessern,
sind wie folgt übereingekommen: