Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
01.03.1991
01.12.1987
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
StF: BGBl. Nr. 17/1991 (NR: GP XVII RV 548 AB 657 S. 67. BR: AB 3526 S. 504.)
*Deutschland/BRD 17 aus 1991, *EWG 17/1991
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Statut und Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 14. Dezember 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, mit 1. März 1991 in Kraft.
Die Vertragsparteien
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere des Gewässerschutzes und der Abflußverhältnisse, zu vertiefen,
in dem Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen,
in dem Bemühen, die Güte der gemeinsamen Grenzgewässer der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Einzugsgebiet der Donau möglichst zu verbessern,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
14.12.2017
10010659
NOR11010878
N8199114159J