Beachte
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien” bzw. „slowenisch” treten
an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik
Jugoslawien, „FVRJ”, „Sozialistische Föderative Republik
Jugoslawien” oder „SFRJ” bzw. „jugoslawisch”.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel
(
BGBl. Nr. 714/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des
Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung
verzichtet. Ein „Beachte” befindet sich in jedem Dokument,
unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
(NR: GP XVII
RV 1132 AB 1375 S. 151. BR:
AB 3948 S. 533.)
StF:
BGBl. Nr. 152/1991