bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem Name und Geburtsdatum der Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer, ihre Stammeinlagen, gegebenenfalls ihre gründungsprivilegierten Stammeinlagen (§ 10b Abs. 2 GmbHG), und die darauf geleisteten Einzahlungen; gehören alle Anteile an einer Aktiengesellschaft alleine oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, dieser Umstand sowie sein Name, gegebenenfalls sein Geburtsdatum bzw. seine Firmenbuchnummer.bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem Name und Geburtsdatum der Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer, ihre Stammeinlagen, gegebenenfalls ihre gründungsprivilegierten Stammeinlagen (Paragraph 10 b, Absatz 2, GmbHG), und die darauf geleisteten Einzahlungen; gehören alle Anteile an einer Aktiengesellschaft alleine oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, dieser Umstand sowie sein Name, gegebenenfalls sein Geburtsdatum bzw. seine Firmenbuchnummer.