Bundesrecht konsolidiert

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Firmenbuchgesetz § 25

Kurztitel

Firmenbuchgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 10/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 25

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FBG

Index

21/01 Handelsrecht

Text

Diakritische Zeichen

Paragraph 25,

Entspricht eine am 1. Jänner 2016 im Firmenbuch aktuell eingetragene Schreibweise mangels Verwendung diakritischer Zeichen nicht der tatsächlichen Schreibweise, so ist die Schreibweise auf Antrag zu berichtigen. Solche Anträge sowie Anträge auf Änderung der Firma, die ausschließlich die Aufnahme diakritischer Zeichen zur Anpassung an eine tatsächliche Schreibweise betreffen, können als vereinfachte Anmeldungen im Sinn des Paragraph 11, erfolgen und sind von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden, keine anderen Anträge enthalten und auf die Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung nach dieser Bestimmung hingewiesen wird.

Im RIS seit

29.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2015

Gesetzesnummer

10002997

Dokumentnummer

NOR40177119

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/10/P25/NOR40177119

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