Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
in dem Bestreben, die Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiet
des Films weiterzuentwickeln,
in dem Bestreben, das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen vom 27. September 1966 *1) den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen,
in dem Wunsch, die Gemeinschaftsproduktion von Filmen, die dem Filmschaffen beider Länder förderlich sein können, zu vertiefen und zu begünstigen,
in dem Wunsch, auch den Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion und von nationalen Produktionen des Partnerlands zu fördern -
sind wie folgt übereingekommen:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 242/1966*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1966,