Filmwirtschaftliche Beziehungen - Regelungen
Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2011,
01.11.1990
22.06.2011
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIET DES FILMS
StF: BGBl. Nr. 695/1990 (NR: GP XVII RV 1335 AB 1346 S. 146. BR: AB 3913 S. 531.)
BGBl. III Nr. 100/2011 (NR: GP XXIV RV 1072 AB 1107 S. 100. BR: AB 8489 S. 796.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und zwei Briefwechseln wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. August 1990 bzw. am 21. September 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. November 1990 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
in dem Bestreben, die Zusammenarbeit beider Staaten auf dem Gebiet
des Films weiterzuentwickeln,
in dem Bestreben, das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen vom 27. September 1966 *1) den gegenwärtigen Verhältnissen anzupassen,
in dem Wunsch, die Gemeinschaftsproduktion von Filmen, die dem Filmschaffen beider Länder förderlich sein können, zu vertiefen und zu begünstigen,
in dem Wunsch, auch den Absatz von Filmen aus der Gemeinschaftsproduktion und von nationalen Produktionen des Partnerlands zu fördern -
sind wie folgt übereingekommen:
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1966,