Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.10.1990
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
I. ABSCHNITTrömisch eins. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten leisten in öffentlich-rechtlichen Verfahren ihrer Verwaltungsbehörden, in österreichischen Verwaltungsstraf- und in deutschen Bußgeldverfahren, soweit sie nicht bei einer Justizbehörde anhängig sind, ferner in Verfahren vor den österreichischen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den deutschen Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Maßgabe dieses Vertrags Amts- und Rechtshilfe.
(2)Absatz 2,Amts- und Rechtshilfe nach Absatz 1 wird nicht geleistet in
Abgabensachen, Zoll-, Verbrauchssteuer- und Monopolangelegenheiten, soweit sie in besonderen Verträgen geregelt sind;
Außenwirtschaftsangelegenheiten einschließlich devisenrechtlicher Angelegenheiten sowie hinsichtlich Verboten und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze;
Steuerberatungssachen und diesen gleichgestellten Angelegenheiten.
(3)Absatz 3,Bestehende Vereinbarungen der Vertragsstaaten über die Leistung von Amts- und Rechtshilfe bleiben unberührt.
Schlagworte
Verwaltungsstrafverfahren, Amtshilfe, Zollangelegenheit, Verbrauchssteuerangelegenheit
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2015
Gesetzesnummer
10005694
Dokumentnummer
NOR12062519
Alte Dokumentnummer
N4199010116L