Bundesrecht konsolidiert

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Tschechische R) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 47/1990

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

18.01.1990

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Das Abkommen ist mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 26/2014).

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 47/1990

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014

Gesetzesnummer

10005751

Dokumentnummer

NOR11005835

Alte Dokumentnummer

N4199047719L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/47/P0/NOR11005835

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