Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Unterzeichnungsdatum
18.01.1990
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in
BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Das Abkommen ist mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet anzusehen (vgl.
BGBl. III Nr. 26/2014).
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF:
BGBl. Nr. 47/1990
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
Diplomatenpaß
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014
Gesetzesnummer
10005751
Dokumentnummer
NOR11005835
Alte Dokumentnummer
N4199047719L