Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1990,
01.01.1993
30.04.2004
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Das Abkommen ist mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2014,).
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 47/1990
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 159/1999
BGBl. III Nr. 26/2014
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen: