Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986) hinterlegt: Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1986,) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde:
Dänemark 30. Oktober 1989
Liechtenstein 21. Jänner 1980
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden. Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Artikel 168, des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden.