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Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Art. 1

Kurztitel

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 74/1989

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.1989

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

KAPITEL römisch eins

Artikel 1

Es wird ein Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (im folgenden als „Komitee“ bezeichnet) errichtet. Das Komitee prüft durch Besuche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025

Gesetzesnummer

10001015

Dokumentnummer

NOR12012825

Alte Dokumentnummer

N1198910985F

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/74/A1/NOR12012825

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