Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1989,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
01.05.1989
19/05 Menschenrechte
Es wird ein Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (im folgenden als „Komitee“ bezeichnet) errichtet. Das Komitee prüft durch Besuche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.
10.06.2025
10001015
NOR12012825
N1198910985F