Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Väter-Karenzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9a
Inkrafttretensdatum
01.01.2003
Außerkrafttretensdatum
17.11.2009
Abkürzung
VKG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
Zum In-Kraft-Treten vgl. § 14 Abs. 9.
Text
Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
§ 9a.Paragraph 9 a,
Der Arbeitnehmer kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach §§ 2, 3, 5, 6 oder 9 bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenz seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären. Der Arbeitnehmer kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach Paragraphen 2, 3, 5, 6, oder 9 bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenz seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013
Gesetzesnummer
10008674
Dokumentnummer
NOR40033113