Bundesrecht konsolidiert

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Zeugnisformularverordnung Anl. 4

Kurztitel

Zeugnisformularverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 260/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

28.08.2019

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Anlage 4

Anmerkung, Jahreszeugnis und die Änderung, Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1993,, als PDF dokumentiert

Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 4 wird in der Überschrift die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte/schwerstbehinderte Kinder“durch die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte Kinder/Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.“.

Ziffer 7, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“.)

Im RIS seit

28.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40217231

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/415/ANL4/NOR40217231

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