Kurztitel

Zeugnisformularverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

28.08.2019

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Anlage 4

Anmerkung, Jahreszeugnis und die Änderung, Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1993,, als PDF dokumentiert

Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 4 wird in der Überschrift die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte/schwerstbehinderte Kinder“durch die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte Kinder/Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.“.

Ziffer 7, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40217231